Allgemeine Geschäftsbedingungen – Unternehmensberatung

Es gelten die AGB der Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe UBIT in der jeweils aktuellen Fassung. Diese können auch unter folgendem Link eingesehen werden.

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.

 

Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare & Workshops

1: Vertragsgestaltung

1.1: Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2: Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3: Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2: Leistungen

2.1: AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  erbringt ihre Leistungen durch freie und/oder angestellte Mitarbeiter.
2.2: Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  im Einzelnen festgelegt.
2.3: AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen, Trainings, Workshops und Moderationen, Coachings und Projektarbeit sowie die Suche, Auswahl und Unterstützung von LizenzpartnerInnen.
2.4: Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.
2.5: AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.

3: Leistungssicherung

3.1: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH .
3.2: AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  sichert zu, dass den durch sie für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
3.3: Der Auftraggeber informiert AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  vor und während der Trainingsaktivitäten laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber ernannt.
3.4: Sollten Teile des Trainings- oder Workshopkonzepts und/oder Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
3.5: AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH behält sich das Recht für die Auswahl von Seminarhotels vor, sowie von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH  zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen können zu einer für den Auftraggeber kostenpflichtigen Terminverschiebung führen.
3.6: AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern im Markt des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4: Verschwiegenheitspflicht

4.1: Der/die Trainer/Berater verpflichtet(en) sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.

5: Honorare und Kosten

5.1: Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn, es ist anderes vereinbart.
5.2: Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber, mit Dritten oder alleine zu realisieren sind, vereinbart.
5.3: Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart.
5.4: Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Unterlagen, Videospots, Fallstudien etc.
5.5: Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Kosten für An- und Abreise (reduziertes Honorar) müssen gesondert vereinbart werden. Bei Berechnung von Kilometergeld lt. unserer aktuellen Konditionenübersicht werden die Distanzen ab und nach dem Wohnsitz des/der Trainerin verrechnet.
5.6: Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7: Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.
5.8: Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

6: Terminänderungen

6.1 Die einmalige Verschiebung eines Mess-, Feedback oder Coachingtermins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist kostenlos.

6.2 Bei Verschiebungen/Absagen von Mess- und Feedbackterminen kürzer als 48 Stunden vor dem Termin oder bei mehrmaligen Verschiebungen werden dem Auftraggeber €150,- in Rechnung gestellt.

6.3 Terminverschiebungen von Workshop-Tagen müssen 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin bekannt geben werden, bei kürzerer Bekanntmachung werden dem Auftraggeber 50% des vereinbarten Beratungstagsatzes in     Rechnung gestellt.

7: Vertragsänderung

7.1: Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
7.2: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bedingung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.3: Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
7.4: Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz von AUTONOM TALENT(R) Consulting GmbH.

8: Vertragsauflösung

8.1. Bei der Stornierung von verbindlich vereinbarten Projekten gelten folgende Regelungen:
Storno ab Auftragserteilung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Projektstart:                                25 % der Auftragssumme
Storno zwischen 4 und 2 Wochen vor dem vereinbarten Projektstart:                                              50 % der Auftragssumme
Storno zwischen 2 Wochen und 5 Tagen vor dem vereinbarten Projektstart:                                   75 % der Auftragssumme
Storno kürzer als 4 Tage vor dem vereinbarten Projektstart:                                                            100 % der Auftragssumme

9: Erfüllungsort

9.1: Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Österreich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Coaching

Coaching ist eine moderne Form des individuellen Lernens und der zielorientierten und lösungsfokussierten Beratung in Fragen der beruflichen Rollenerfüllung oder in privaten Fragestellungen. Diese Beratung zielt auf die Entwicklung neuer Sichtweisen, die Ausschöpfung vorhandener Ressourcen und die Erweiterung der persönlichen Potenziale beim Coachee. Der Coach gibt keine Lösungsrezepte vor.

Der vereinbarte Stundensatz bezieht sich auf eine 60-minütige Coaching-Einheit. Es fallen keine weiteren Vor- und Nachbereitungskosten an.

Die Zahlung der einzelnen Coaching-Einheiten erfolgt entweder in Bar direkt am Ende der Coaching-Einheit oder die Rechnungslegung erfolgt monatlich für die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Auf Kundenwunsch kann ein Rahmen einer bestimmten maximalen Anzahl von Coaching-Einheiten vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich jedoch nicht zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Einheiten. Der Coaching-Prozess kann vom Kunden jederzeit abgebrochen werden.

Die Termine für die Coaching-Einheiten finden je nach individueller Termin-vereinbarung mit dem Coachee statt. Die Verschiebung von Terminen bis zu 24 Stunden vorher erfolgt kostenfrei, innerhalb von 24 Stunden fallen 50 % der Kosten pro Einheit an. Falls ein vereinbarter Termin am selben Tag verschoben oder storniert wird, müssen 100 % der Kosten in Rechnung gestellt werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Der Coach ist zur absoluten Diskretion über die Namen gecoachter Personen sowie den Inhalt der Coachings verpflichtet.

Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernimmt der ausführende Coach keine Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen des Coachees. Ein Erfolg des Coachings, das heißt, dass der Coachee auf jede Frage zufrieden stellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden. Es wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag.